Vorsicht bei Leasingverträgen

Immer wieder kommen Klienten zu uns die Ihr Fahrzeug über das Autohaus geleast haben. Bei vielen Marken Leasing ist die Rückgabe an das Autohaus in den AGB geregelt. So wie auch bei unseren Klienten der seinen Mercedes nach Ablauf der Leasingzeit zurückgeben wollte, da der Klient in der Steiermark wohnhaft ist und das Autohaus in Tirol, wurde wegen Corona eine Besichtigung und Rückgabe des Fahrzeug in einer Partnerwerkstätte von Mercedes ausgemacht, diese Partnerwerkstätt veranlasste den Rücktransport nach Tirol (da der Kunde dafür nicht zahlt, gibt es auch keine Deckung des Autohauses bei Schäden, die während der Rückstellung entstehen).

Was ist genau passiert?
Das Fahrzeug wurde zu einer Vorbesichtigung bei der Partnerwerkstätte von Mercedes gestellt um eine Übersicht von den Beschädigungen einzuholen.

Lt. Partnerwerkstätte wurde das Fahrzeug abgesehen vom Hagelschaden (der Repariert wurde) als normale Gebrauchsspuren angesehen, Kratzer die auspoliert werden können und Dellen unter 2 cm.

Der Klient hatte somit ein beruhigtes Gefühl und hat das Fahrzeug mit gutem Gewissen zurückgegeben.

Nach der Rückführung nach Tirol wurde das Fahrzeug neu Begutachtet und die Kratzer stellten sich als nicht normale Gebrauchsspuren aus und müssen repariert werden, somit entstand ein Schaden von über € 3.000,- den die Werkstatt nicht über die Kaskoversicherung abwickeln wollte da es zu viele kleine Schäden sind.

Mit der Rechtschutz wurde eine Einigung gefunden um den Schaden auf ein Minimum (€ 500,-) zu reduzieren der für beide Seiten Akzeptabel ist.

Was können sie selbst machen?
Sollten Sie ein Fahrzeug nach einer Leasing zurückgeben, stellen Sie sicher das alle Kratzer und Dellen behoben wurden (Fahren Sie zu einer Werkstätte Ihres vertrauens). Um Überraschungen zu vermeiden.

Lassen Sie sich ein unabhängiges Leasingangebot machen

Um Vorzubeugen ist eine Rechtschutz von Archan Insurance Broker eine gute Investition.